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WIRTSCHAFT - URTEILE
19.10.2011 - 18:32 Uhr
Chefjustiziar der HSH Nordbank scheitert mit Kuendigungsklage - Foto: ddp/Roland Magunia

Chefjustiziar der HSH Nordbank scheitert mit Kündigungsklage

Hamburger Arbeitsgericht sieht grobe Pflichtverletzung

Hamburg (dapd). Das Hamburger Arbeitsgericht hat am Mittwoch die Kündigungsklage eines der engsten Mitarbeiter des Ex-Vorstandschefs der HSH Nordbank, Dirk Jens Nonnenmacher, abgewiesen. Der Chefjustiziar der Landesbank, Wolfgang Größmann, habe siebenstellige Erfolgshonorare bewilligt, ohne die Voraussetzungen dafür zu prüfen. Das sei ein Verstoß gegen die im Arbeitsvertrag vereinbarten Pflichten. Die HSH hatte Größmann im März fristgerecht zu Ende September wegen des Verdachts auf Untreue gekündigt.

Größmann hatte im April 2009 die Zahlung einer Erfolgsprämie in Höhe von 3,5 Millionen Euro an die mittlerweile insolvente Sicherheitsfirma Prevent freigegeben. Diese Auszahlung war mangels Erfolg aber nicht gerechtfertigt.

Wegen dieser Pflichtverletzungen sei der HSH Nordbank die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit Größmann über den 30. September hinaus nicht zumutbar, entschied das Gericht. Das gelte insbesondere wegen der herausgehobenen Position, die der Kläger im Unternehmen inne gehabt habe.

Hintergrund der von Größmann bewilligten Zahlung ist ein Rechtsstreit, den die Bank mit einem türkischen Reeder führte. Wie Größmann zuvor vor Gericht schilderte, sollte die Sicherheitsfirma den Ruf der Landesbank in der Türkei "öffentlichkeitswirksam" verbessern.

Prevent habe im Hintergrund Gespräche mit türkischen Politikern und Unternehmern führen, also "Lobbyarbeit" für die HSH leisten sollen. Dazu zählte Größmann zufolge auch, Gespräche mit dem ehemaligen türkischen Ministerpräsidenten Mesut Yilmaz zu arrangieren. Ziel des Projekts "Sisha" sei es letztendlich gewesen, den Reeder auzuhebeln.

Türkische Gerichte urteilten jedoch gegen die HSH und sprachen der Reederei Schadensersatzansprüche zu. Prevent erhielt dennoch die zuvor vereinbarte Erfolgsprämie von 3,5 Millionen Euro.

Größmann erklärte vor Gericht, für die Zahlungsanweisung nicht primär verantwortlich gewesen zu sein. Er habe zwar von dem vereinbarten Erfolgshonorar gewusst und dessen Höhe sogar mitverhandelt, die Auszahlung habe aber letztlich der Bereichsleiter Schifffahrt zu verantworten.

dapd

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Tags: Wirtschaft Meldung Urteile Unternehmen HSH Nordbank 1.ZUS Hamburg

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