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VERMISCHTES - URTEILE
25.01.2012 - 20:09 Uhr
Daueraufenthaltsrecht mangels deutscher Sprachkenntnisse abgelehnt - Foto: dapd

Daueraufenthaltsrecht mangels deutscher Sprachkenntnisse abgelehnt

Klage einer Türkin auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis abgewiesen

Göttingen (dapd). Mangelnde Deutschkenntnisse können nach einem Gerichtsurteil einem dauerhaften Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik entgegenstehen. Das Verwaltungsgericht Göttingen wies in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss die Klage einer Türkin auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ab. Die Frau war 1989 ihrem bereits in Deutschland lebenden Ehemann nachgereist und hatte 2010 ein Daueraufenthaltsrecht beantragt.

Der Landkreis Göttingen lehnte den Antrag mit der Begründung ab, die Frau verfüge nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse und könne sich nicht einmal auf einfache Art mündlich verständigen. Dies sei aber gesetzliche Voraussetzung für eine Niederlassungserlaubnis. Das Verwaltungsgericht schloss sich der Auffassung der Behörde an.

(Aktenzeichen: VG Göttingen 1 A 193/10)

dapd

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Tags: Vermischtes Meldung Urteile Sprache Aufenthaltsrecht Göttingen

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