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VERMISCHTES - PROZESSE
27.01.2012 - 15:18 Uhr
Im Streit um teuersten Teppich der Welt scheitert die einstige Besitzerin mit Schadenersatzklage (dapd) - Foto: dapd/Lennart Preiss

Gericht befreit Auktionator vom Fluch des Persers

Im Streit um teuersten Teppich der Welt scheitert die einstige Besitzerin mit Schadenersatzklage

Augsburg (dapd). Ein Perserteppich hätte Georg Rehm beinahe in den Ruin getrieben: Der Auktionator aus Augsburg schätzte das Erbstück aus dem 17. Jahrhundert auf 900 Euro, die Versteigerung im Oktober 2009 brachte der damaligen Besitzerin stolze 19.000 Euro. Dann das böse Erwachen: Monate nach dem Verkauf landete der Teppich im edlen Londoner Auktionshaus Christie's, wo ein anonymer Bieter 7,2 Millionen Euro dafür auf den Tisch legte. Der nunmehr teuerste Teppich der Welt rief die einstige Besitzerin auf den Plan, die Hunderttausende Euro Schadenersatz von dem Auktionator verlangte. Am Freitag lehnte das Landgericht Augsburg ihre Klage ab.

Die ältere Dame aus dem Raum Starnberg warf Rehm vor, den Teppich schludrig begutachtet zu haben. Dadurch sei ihr ein Millionenvermögen entgangen. Der Vorsitzende Richter Andreas Dumberger erklärte indes bei der Urteilsbegründung, zwar habe sich Rehm ordentlich verschätzt, er habe aber weder vorsätzlich noch fahrlässig seine Sorgfaltspflichten verletzt.

Dem Inhaber des Augsburger Auktionshauses fiel nach dem Urteil ein Stein vom Herzen: "Die Sache war immerhin zwei Jahre in unseren Köpfen drin. Ich stehe jetzt aber nicht in Siegerpose da." Rehm sagte weiter: "Wir sind ein regionales Haus und können keinen Millionenbetrag für einen Teppich erwarten." Die erzielten 19.000 Euro bei der Versteigerung des kostbaren Persers "waren für uns in den letzten 30 Jahren der beste Teppich-Zuschlag".

Die Zivilkammer erkannte an, dass der Auktionator nicht auf Teppiche spezialisiert, sondern ein "Universalversteigerer" ist. Dass sich das 3,39 mal 1,53 Meter große Stück Stoff mit dem schlichten Blatt- und Blumenmuster einst im Besitz der Comtesse de Béhague (1870-1939) befand, habe er nicht wissen müssen. 15 bis 20 Minuten sei der Teppich unter Verwendung von Fachliteratur geprüft worden, das sei "ausreichend".

Richter Dumberger wies auch darauf hin, dass der Ertrag bei einer Auktion immer davon abhängt, welche Interessenten mitbieten. Es sei nicht nachzuweisen, dass durch die Festsetzung eines höheres Mindestgebots ein höherer Preis erzielt worden wäre. Bei der Millionen-Auktion bei Christie's, deren Experten den Teppich bei 350.000 Euro ansetzten, steigerten sich die Interessenten jedenfalls ins Uferlose los. In der Kunstszene wird kolportiert, dass das Erbstück von einem Scheich aus den Golfstaaten erworben wurde.

Für Auktionator Rehm ist der Teppich-Albtraum vermutlich noch nicht vorbei. "Wir werden das schriftliche Urteil genauestens analysieren und höchstwahrscheinlich in Berufung gehen", sagte Hannes Hartung, der Anwalt der Teppich-Erbin. Das Gericht habe einen wesentlichen Punkt in der mündlichen Urteilsbegründung nicht bedacht. "Der Auktionator hätte seine Mandantin darüber aufklären müssen, dass er sich mit diesem Teppich gar nicht auskennt."

Auch wenn der Rechtsstreit wohl vor dem Münchner Oberlandesgericht weitergeht - beim Bundesverband deutscher Auktionatoren ist man erstmal froh über die Entscheidung. Wäre Rehm zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt worden, hätte dies zahlreiche weitere Klagen gegen Auktionatoren zur Folge gehabt: "Das wäre eine richtige Welle geworden", sagte Verbandspräsident Heinrich Arens.

dapd

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