| WIRTSCHAFT - PROZESSE |
| 21.02.2012 - 12:24 Uhr |
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Gericht entscheidet über Vorspiel zur HRE-Verstaatlichung | |
| Urteil über Klage gegen Hauptversammlungsbeschluss zur Kapitalerhöhung erwartet | |
München (dapd). Die juristische Aufarbeitung der Beinahe-Pleite und Verstaatlichung der maroden Hypo Real Estate (HRE) geht weiter. Am Donnerstag wird das Landgericht München I voraussichtlich über einen Teil des Verstaatlichungsprozesses entscheiden. Ehemalige Aktionäre der Krisenbank klagen gegen einen Hauptversammlungsbeschluss vom 2. Juni 2009, der dem Bund den Weg zur vollständigen Übernahme der HRE eröffnet hatte. Sollten sie Erfolg haben, könnten sie Schadenersatz erhalten, den letztlich der Steuerzahler aufbringen müsste. In der Finanzmarktkrise hatte der Bund die Hypo Real Estate mit Milliardengarantien vor dem Untergang bewahrt. Für die weitere Rettung sollte die Bank aber komplett verstaatlicht werden. Mit einem freiwilligen Übernahmeangebot war der Bund aber nur auf einen Anteil von 47 Prozent an der Bank gekommen. Deswegen wurde im Sommer 2009 eine Hauptversammlung einberufen. Der Bund hatte dort die Mehrheit der anwesenden Stimmen und beschloss eine Kapitalerhöhung, bei der die anderen Aktionäre kein Bezugsrecht erhielten. Die Maßnahme war so zugeschnitten, dass der Bund seinen Anteil mit ihr auf 90 Prozent ausbauen konnte. Damit war es ihm möglich, auf einer weiteren Hauptversammlung den Squeeze-out der Altaktionäre zu beschließen und die Bank so vollständig zu übernehmen. Für den Donnerstag hat das Landgericht nun einen Entscheidungstermin angesetzt. Dass es dabei zugunsten der Aktionäre urteilt, gilt aber als eher unwahrscheinlich. Bei früheren Terminen hatte das Gericht deutlich gemacht, dass die Übernahme weder gegen das Grundgesetz noch gegen deutsches Aktienrecht verstoßen habe. Infrage gekommen war allerdings ein Verstoß gegen Europarecht wegen einer kurzen Einladefrist zur fraglichen Hauptversammlung. Dies hatte das Landgericht 2010 an den Europäischen Gerichtshof weitergereicht, der sich aber für nicht zuständig erklärte. Selbst im Fall einer Entscheidung zugunsten der Aktionäre würden die Kapitalerhöhung und die Verstaatlichung aber nicht rückgängig gemacht. Möglicherweise müsste die verstaatlichte Bank und damit letztlich der Steuerzahler aber Schadenersatz leisten. Der Prozess ist bei weitem nicht der einzige, der im Umfeld der HRE-Beinahe-Pleite und Verstaatlichung geführt wird. Aktionäre haben ebenso gegen den Squeeze-out wie die Höhe der ihnen damals bezahlten Abfindung geklagt. Zudem klagen der ehemalige Bank-Chef Georg Funke und andere frühere HRE-Manager gegen ihren Rauswurf und Aktionäre gegen die Bank, der sie vorwerfen, sie vor ihrer Beinahe-Pleite falsch informiert zu haben. Weitere Klagen und Prozesse könnten folgen. dapd | |
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Tags: Wirtschaft Meldung Prozesse Verstaatlichung Unternehmen HRE FEA München |
