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VERMISCHTES - VERMISCHTES
03.03.2010 - 12:03 Uhr
Auch Radfahrer und Fußgänger können belangt werden

Polizei: Überfahren roter Ampeln kann viel Geld kosten

Auch Radfahrer und Fußgänger können belangt werden

Jena (ddp-lth). Die Polizeidirektion Jena hat davor gewarnt, das Rotlicht an Ampeln zu ignorieren. Bereits das Fahren bei Gelb sei eine Ordnungswidrigkeit und könne mit einem Verwarngeld von 15 Euro geahndet werden, teilte eine Sprecherin am Mittwoch mit. Zeige die Ampel weniger als eine Sekunde Rot, seien 90 Euro und drei Punkte in Flensburg die Folge. Würden bei der Rotfahrt andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, sei ein Monat Fahrverbot zu erwarten.

Dabei könnten auch Radfahrer und Fußgänger belangt werden. Für Letztere kostet das Ignorieren der roten Fußgängerampel fünf Euro. Radfahrer zahlten 45 Euro und erhielten einen Punkt in Flensburg, sofern sie über eine Fahrerlaubnis verfügten.

Dauere das Rotlicht der Ampel länger als eine Sekunde an, folge für alle Kraftfahrer grundsätzlich ein Fahrverbot. Hinzu kämen 200 Euro Geldbuße und vier Punkte in der Verkehrssünderdatei. Werde dadurch ein Unfall verursacht, zahle man 360 Euro. Für Radfahrer beginne die Geldbuße bei 100 Euro und ende bei 180 Euro, wenn dadurch ein Unfall verursacht worden sei.

In den vergangenen Jahren habe die Polizei Jena im Schnitt 500 Mal derartige Verstöße geahndet.

(ddp)

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Tags: Vermischtes Meldung Verkehr lth vm Ampeln Bußgelder Jena

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