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VERMISCHTES - PROZESSE
12.12.2011 - 18:16 Uhr
Der verurteilte Sexualmoerder Daniel I. (l.) sitzt am Montag (12.12.11) im Landgericht in Regensburg vor Beginn eines Verfahrens um nachtraegliche Sicherungsverfahrung neben seinem Anwalt Adam Ahmed. Der Mann ist einer von vier Klaegern, die im Fruehjahr vor dem Bundesverfassungsgericht die bisherigen Regelungen zur Sicherungsverwahrung zu Fall brachten. Der heute 33-Jaehrige hatte 1997 im niederbayerischen Kelheim eine Frau erwuergt und sich an der Leiche vergangen. Nach Verbuessung einer Jugendstrafe wurde vor zwei Jahren wegen hoher Gefaehrlichkeit eine nachtraegliche Sicherungsverwahrung verhaengt. (zu dapd-Text).Foto: Lennart Preiss/dapd - Foto: dapd/Lennart Preiss

Prozess um nachträgliche Sicherungsverwahrung wird vertagt

Nach Befangenheitsantrag - Anwalt fordert sofortige Freilassung von Sexualmörder

Regensburg (dapd). Der Prozess um die nachträgliche Sicherungsverwahrung eines Sexualmörders ist am Montag in Regensburg kurz nach Beginn wegen eines Befangenheitsantrags der Verteidigung vertagt worden. Der Anwalt des 33-jährigen Mannes warf dem Vorsitzenden Richter und den beiden Beisitzern vor, das Verfahren unzulässig verzögert zu haben. Die Große Jugendkammer des Landgerichts unterbrach nach kurzer Beratung die Verhandlung bis zum 19. Dezember und will dann eine Entscheidung zum Befangenheitsantrag verkünden.

In dem Prozess geht es um den 14 Jahre zurückliegenden Mord an einer Joggerin. Der damals 19 Jahre alte Daniel I. hatte die Frau 1997 im niederbayerischen Kelheim erwürgt und sich an ihrer Leiche vergangen. Er verbüßte die Höchstjugendstrafe von zehn Jahren. Anschließend wurde im Jahr 2009 wegen hoher Gefährlichkeit eine nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen ihn verhängt. Es war damals der erste Fall bundesweit, in dem Sicherungsverwahrung nach einer Jugendstrafe angeordnet wurde. Dagegen klagte er erfolgreich. Das Gericht muss nun prüfen, ob von I. weiter eine Gefahr für die Bevölkerung ausgeht.

I.s Anwalt Adam Ahmed kritisierte die Auswahl der Gutachter. "Ich bin überzeugt, dass mein Mandant hier keinen fairen Prozess bekommt", sagte er nach der Verhandlung. Er forderte die sofortige Freilassung des 33-Jährigen und berief sich dabei auf ein psychiatrisches Vorgutachten für den Regensburger Prozess. Demnach liege bei seinem Mandanten keine "hochgradige Gefährlichkeit" mehr vor. Diese Einstufung aber sei nach Einschätzung des Bundesverfassungsgerichtes Voraussetzung, wenn eine nachträgliche Sicherungsverwahrung verhängt werden soll.

I. ist einer von vier Klägern, die im Frühjahr vor dem Bundesverfassungsgericht die bisherigen Regelungen zur Sicherungsverwahrung zu Fall brachten. Deshalb muss nun erneut über die nachträgliche Sicherungsverwahrung verhandelt werden.

Nach dem Spruch der Karlsruher Verfassungsrichter Anfang Mai musste I. weiter in der Justizvollzugsanstalt Straubing bleiben. Dafür fehlte nach Auffassung seines Verteidigers die Rechtsgrundlage. Erst zwei Tage später ordnete damals das Regensburger Landgericht eine vorläufige Unterbringung für I. an.

Die Kritik der Verteidigung an der Zusammensetzung des Gerichts bezieht sich insbesondere auf einen Beisitzer. Dieser Richter hatte im Jahr 2009 den Vorsitz bei der ersten Entscheidung über die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Daniel I. Außerdem ist er als Pressesprecher des Landgerichts Regensburg tätig. In dieser Funktion habe sich der Richter vor der Verhandlung mehrfach voreingenommen zu dem Fall geäußert, kritisierte Anwalt Ahmed.

dapd

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