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WIRTSCHAFT - VERBRAUCHER
27.01.2012 - 09:43 Uhr
Verbraucherschuetzerin raet zur Einloesung von Schlecker-Gutscheinen (dapd) - Foto: dapd/Lennart Preiss

Verbraucherschützerin rät zur Einlösung von Schlecker-Gutscheinen

Notfalls müssen sich Kunden an den Insolvenzverwalter wenden

Leipzig (dapd). Kunden der insolventen Drogeriemarktkette Schlecker sollten ihre Gutscheine bald einlösen. Problematisch werde es nämlich, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet sei, sagte Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen am Freitag in Leipzig. "Dann können Verbraucher ihre Forderungen aus dem Gutschein nur noch beim Insolvenzverwalter anmelden", fügte die Verbraucherschützerin hinzu.

Falls es Probleme bei der Einlösung gebe, sollten sich Kunden an den vorläufigen Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz wenden. Schlecker hatte am Montag beim Amtsgericht Ulm Insolvenz beantragt.

dapd

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Tags: Wirtschaft Meldung Verbraucher Schlecker Gutscheine Leipzig

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